Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Dezember 1989
§ 254d
§ 254d – Umbenennung in Entgeltpunkte
Zum 1. Juli 2024 treten Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost).
Kurz erklärt
- Ab dem 1. Juli 2024 gibt es eine Änderung im Punktesystem.
- Entgeltpunkte werden durch neue Entgeltpunkte ersetzt.
- Diese Änderung betrifft die Entgeltpunkte für den Osten Deutschlands.
- Die Reform soll eine Angleichung der Systeme fördern.
- Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung.