Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Dezember 1989
§ 254d

§ 254d – Umbenennung in Entgeltpunkte

Zum 1. Juli 2024 treten Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost).

Kurz erklärt

  • Ab dem 1. Juli 2024 gibt es eine Änderung im Punktesystem.
  • Entgeltpunkte werden durch neue Entgeltpunkte ersetzt.
  • Diese Änderung betrifft die Entgeltpunkte für den Osten Deutschlands.
  • Die Reform soll eine Angleichung der Systeme fördern.
  • Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung.